Kostenlose Pflegehilfsmittel
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die vor allem in der häuslichen Pflege Anwendung finden. Sie sollen die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern oder dazu beitragen, dass diese ein selbstständigeres Leben führen kann.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gemäß §40 Abs, 1 -3 SBG XI sind in der Produktgruppe 54 zu finden und werden wie folgt definiert: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind solche Hilfsmittel, die wegen der Beschaffenheit ihres Materials oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können, also zum Einmalgebrauch gedacht und in der Regel für den Wiedereinsatz nicht geeignet sind.
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln der Produktgruppe 54 zählen:
Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
Bettschutzeinlagen sollen Körperflüssigkeiten aufnehmen und schützen dadurch nicht nur das Bett und dessen Bezug, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen zugleich einen höheren Liegekomfort und Trockenheit.
Schutzbekleidung/Schutzschürzen
Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend.
Einmalhandschuhe
Einweghandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen, zum anderen schützen sie alle Beteiligten aktiv vor Infektionen oder ansteckenden Krankheiten. Das macht sie zu unersetzbaren Hilfsmitteln in der Pflege. Fingerlinge sind zwar ein anerkanntes Hilfsmittel, dennoch raten Experten eher zu Handschuhe für den Pflegealltag.
Desinfektionsmittel für Hände
Händedesinfektion dient dem hygienischen Schutz vor Keimen und macht einen wesentlichen Teil der Risikoverringerung von Infektionskrankheiten aus. Sie sollten Händedesinfektionsmittel daher im Pflegealltag regelmäßig und entsprechend der Gebrauchsanweisungen nutzen. Damit schützen Sie auch Ihren Pflegebedürftigen bestmöglich.
Desinfektionsmittel für Flächen
Flächendesinfektionsmittel wird in allen Bereichen angewendet, in denen die Gefahr besteht, dass Flächen mit Krankheitserregern bedeckt sein könnten. Sie können die Desinfektionsmittel sowohl im Sanitärbereich als auch in solchen Räumen nutzen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Betroffene Bereiche sollten regelmäßig und großflächig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
Mundschutz und Fingerlinge
Ein Mundschutz schützt sowohl Pfleger als auch Pflegebedürftige vor Krankheitserregern. Er ist schon in dem Moment ratsam, in dem der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson erkältet ist und es schnell zu einer Erkrankung kommen kann.
Man merkt schnell, dass diese Hilfsmittel in erster Linie die Arbeit der pflegenden Person erleichtern sollen und zum Einmalgebrauch gedacht sind.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Das Sozialgesetzbuch regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
Die Versorgung von pflegebedürftigen, sich in der häuslichen Pflege befindenden Personen mit Pflegehilfsmitteln wird im SGB XI §40 geregelt.
Folgende drei Kriterien müssen erfüllt sein um Anspruch auf die Pauschale zu haben:
Es muss ein anerkannter Pflegegrad vorhanden sein (Pflegegrad 1 – 5).
Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen.
Mindestens eine private Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter) muss die Pflege durchführen, ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes.
Wichtig: Zu beachten ist, dass es sich nur um die häusliche Pflege handelt, für stationäre Pflegeheimbewohner gelten abweichende Regelungen. Hier ist normalerweise das entsprechende Heim für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zuständig.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden, falls Anspruch besteht, mit einer Pauschale von bis zu 40 Euro monatlich vergütet. Falls der Bezug der Pflegehilfsmittel den Betrag von 40 Euro übersteigt, können Sie die Differenz selbst dazu bezahlen.
Die Entscheidung über die Gewährung von Pflegehilfsmitteln trifft die Pflegekasse.
Wie stelle ich den Antrag?
Hier können Sie den Antrag zur Kostenübernahme von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln herunterladen und ausdrucken. Bringen Sie dann das ausgefüllte Formular einfach zu Ihrer Krankenkasse. Selbstverständlich halten wir die Anträge auch bei uns in der Apotheke für Sie bereit. Gerne helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags.
Unser Service für Sie
Nach erfolgter Genehmigung durch die Pflegekasse können Sie dann jeden Monat bis zu einer Höhe von 40 Euro ohne Zuzahlung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln bei uns in der Apotheke versorgt werden. Die Abrechnung gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.
Noch leichter und komfortabler ist es, wenn Sie die monatlich benötigten Pflegehilfsmittel auswählen, und wir Ihnen dieses auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Paket zuschicken. Sie bekommen das Pflegehilfsmittel-Paket dann bequem Monat für Monat automatisch nach Hause geliefert.
Bei Fragen und Schwierigkeiten stehen wir Ihnen jederzeit in unserer Apotheke zur Verfügung. Wir helfen gern!